Die Ziele des Vereins sind:
Förderung
-
Des Natur- und Umweltschutzes
-
Der Landschafts- und Heimatpflege
-
Der Dorfgemeinschaft und des dörflichen Zusammenlebens
Satzung des Natur- und Umweltschutzvereins Gieleroth e.V.
Durch die Mitgliederversammlung vom 13.09.2015 geänderte Fassung.
§ 1
Der Verein führt den Namen "Natur-und
Umweltschutzverein Gieleroth".
Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz "e.V.".
Der Sitz des Vereins ist Gieleroth. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschafts- und Heimatpflege und der Pflege und Förderung der Dorfgemeinschaft und des dörflichen Zusammenlebens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
· Schutz der Landschaft, Flora und Fauna vor zerstörerischen und schädlichen Einflüssen und Eingriffen
· Schaffung und Erhalt von Lebensräumen für seltene Tiere und Pflanzen
· Übernahme von Bachpatenschaften.
Diese Punkte sollen in enger Zusammenarbeit mit der Orts Gemeindeverwaltung Gieleroth erfolgen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
§ 3
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf schriftlichen oder mündlichen Antrag an den Vereinsvorstand.
Der Vorstand kann bei berechtigten Bedenken um die Erhaltung der Satzung einen Antrag auf Mitgliedschaft ablehnen.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle aus der Vereinszugehörigkeit entstandenen Rechte und Pflichten.
§ 4
Die Mitgliedschaft endet
a) durch freiwilligen Austritt
b) durch Tod
c) durch Ausschluss
d) wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ausscheiden.
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen.
Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingelegt werden.
Die Mitgliederversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr möglich ist.
Zahlt ein Mitglied trotz Mahnung nicht, er löscht die Mitgliedschaft mit Ende des Kalenderjahres.
§ 5
Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Der Beitrag ist jeweils bis zum 31. Januar eines Kalenderjahres fällig.
Er ist im Voraus zu entrichten.
§ 6
Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-und Diskussionsrechts in der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Jedes volljährige und juristische Mitglied hat eine Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts auf andere Personen ist nicht zulässig.
Alle Mitglieder sind ferner berechtigt, an allen sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Die Mitglieder des Vereins sind weiter verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins gefährdet werden könnte.
§ 7
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 8
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragen.
Die Mitgliederversammlung ist eine Woche vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung erfolgt öffentlich in Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde
Altenkirchen.
Die ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Feststellung, Abänderung und Auslegung der Satzung
b) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes
c) Wahl des Vorstandes
d) Wahl von zwei Rechnungsprüfern auf die Dauer von zwei Jahren
e) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
f) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes
g) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
h) Entscheidung über die Berufung nach Paragraph 4 der Satzung
i) Mitsprache über vom Vorstand vorgeschlagene Maßnahmen
§ 9
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des Paragraph 26 BGB.
§ 10
Der jeweilige Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gieleroth ist berechtigt, an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
§ 11
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist in der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied zu wählen. Bis dahin soll der verbleibende Vorstand die Vereinsgeschäfte weiterführen.
§ 12
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden.
Die Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
§ 13
Zur Änderung der Satzungen, Erlass oder Änderung einer Beitragsordnung ist jede ordentliche Mitgliederversammlung berechtigt, sofern die ordnungsgemäße Einladung diesen Beratungspunkt angeführt hat.
Einer Satzungsänderung müssen mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zustimmen.
§ 14
Zur Auflösung des Vereins ist nur eine zu diesem Zweck einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung zuständig, auf der mehr als die Hälfte der Mitglieder vertreten sein müssen.
Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine nochmalige Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist bei der Einladung hinzuweisen.
Der Auflösung müssen mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zustimmen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks fällt das noch vorhandene Vereinsvermögen an die Ortsgemeinde Gieleroth, die es ausschließlich und unmittelbar für die in dieser Satzung genannten Zwecke zu verwenden hat.
§ 15
Diese Satzung tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft
Gieleroth, den 13.09.2015
Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) auf. Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Verantwortlicher:
Natur- und Umweltschutzverein Gieleroth e.V.
Bergstraße 4
57610 Gieleroth-Herpteroth
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Der Vorstand
Arten der verarbeiteten Daten:
Bestandsdaten (Namen, Adressen, Kontodaten), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern).
Zweck der Verarbeitung:
Registrierung im Mitgliederverzeichnis, Abrechnung der Mitgliederbeiträge.
Rechte der betroffenen Personen:
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
Sie haben entsprechend Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
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Widerspruchsrecht:
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Löschung der Daten:
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen:
Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger
Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.
Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B. Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Sicherheitsmaßnahmen:
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und
Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung.
Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitenden und Dritten:
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitenden oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Verwendete Begrifflichkeiten:
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder
identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einen Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
„Auftagsverarbeitende“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen:
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wir, gilt Folgendes:
Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.